Die Ruhestandsplanung erfolgt in den meisten Fällen auf Basis des monatlichen Bedarfs. Dieser muss anschließend in einen Kapitalbedarf umgerechnet werden, weil nur ein bestimmtes Kapital angespart werden kann. Dieses Kapital wiederum kann anschließend verrentet werden. Der Umweg über Kapital scheint dabei einerseits unnötig, andererseits ist er jedoch zwingend notwendig, weil selbst bei Versicherungsprodukten prinzipiell zwei Produkte kombiniert werden, nämlich ein Anspar- und ein Verrentungsprodukt. Außerdem ist es auf diesem Weg sehr einfach, vorhandenes Kapital einzurechnen, weil die benötigte Summe einfach um diesen Betrag reduziert werden kann.
Aus dem monatlichen Bedarf muss daher ein Kapitalbetrag ermittelt werden, durch welchem der Bedarf gedeckt werden kann, wobei natürlich eine ganze Menge an Parametern große Relevanz für das Ergebnis hat. Diese werden im Folgenden betrachtet. Zunächst der Einfluss von Inflation und Zinsen und anschließend der relevante Zeitraum, bevor zuletzt mit Hilfe der Zinserwartung und unter Berücksichtigung der Sicherheitsansprüche der Kapitalbedarf bestimmt wird. Zum Abschluss erfolgt ein Vergleich einem Verrentungsprodukt, welches im Prinzip das gleiche mit einem Sicherheitspuffer für das Versicherungsunternehmen macht.
Inflation und Zinsen haben einen großen Einfluss
Hat sich bei der Bedarfsermittlung beispielsweise ein monatlicher Bedarf von 500 € ergeben, so ist das benötigte Kapital für ein Jahr mit 6.000 € schnell errechnet. Dies könnte auch noch für wenige Jahre auf diese Art bestimmt werden, ohne einen gravierenden Fehler zu machen. Werden jedoch längere Zeiträume betrachtet, so ergeben sich durchaus Probleme. In 10 Jahren beispielsweise wird der Bedarf von monatlich 500 € heute auf knapp 610 € angestiegen sein, wenn die Inflation 2,1% beträgt, so dass die Differenz von knapp 110 € nicht mehr vernachlässigt werden sollte.
Unter diesem Gesichtspunkt ist es gut, dass die Inflation in den letzten Jahren deutlich gesunken ist und aktuell fast nicht vorhanden ist. Andererseits werden die 6.000 € aber auch nicht zinslos unter der Matratze aufbewahrt, so dass bei einem Zinssatz von 4% für 10 Jahre bereits 4.945 € ausreichend wären, um in 10 Jahren 610 € monatlich für ein Jahr zur Verfügung zu haben. Dies ist aber aktuell auch nicht der Zinssatz, denn für 10-jährige Bundesanleihen gibt es aktuell kaum noch mehr als 0%.
Interessant ist daher nur der reale Zins, also die Differenz zwischen den Zinsen und der Inflation im betrachteten Zeitraum. Ist der reale Zins positiv, liegt der langfristige Zins also über der Inflationsrate, nimmt der Kapitalbedarf pro Jahr ab, und zwar umso mehr, je weiter der betrachtete Zeitraum in der Zukunft liegt. Umgekehrt bei negativen realen Zinsen, in diesem Fall steigt der Kapitalbedarf sogar an und zwar umso mehr, je weiter in die Zukunft geblickt wird.
Zeitraum ist schwierig zu ermitteln
Neben der Rentenhöhe bestimmt der Zeitpunkt der Rente ebenfalls maßgeblich den Kapitalbedarf, durch den der Vorsorgebedarf im Altersruhestand gedeckt werden muss. Unter der Annahme eines langfristigen Guthabenzinses von 4,5% pro Jahr ist es möglich, 14 Jahre lang 0,8% pro Monat des verfügbaren Kapitals zu entnehmen. Wird der Ruhestand 5 Jahre vorgezogen und damit auf 19 Jahre verlängert, so muss die monatliche Entnahme um 18,75% auf 0,65% gesenkt werden, damit das Kapital ausreicht. Soll das Kapital nicht verzehrt werden, damit die Entnahme rein aus den Zinsen erfolgen kann, so darf die Entnahme 0,375% nicht übersteigen. Dies entspricht gegenüber der 14. Jährigen Entnahmedauer weniger als der Hälfte des monatlichen Betrages.
Dies war die Situation, wie sie vor bis vor 10 Jahren durchaus realistisch war. Doch seitdem hat sich vieles verändert, angefangen bei den Zinsen, die deutlich gesunken sind. Aber auch die Lebenserwartung ist gestiegen und steigt weiterhin kontinuierlich an, so dass sich viele der heutigen Arbeitnehmer an andere Zahlen gewöhnen sollten. Unabhängig davon, wie alt Du heute bist, die Zahlen werden nur ungünstiger, und zwar umso mehr, je jünger Du aktuell bist. Aber sieh es positiv, wahrscheinlich wäre wohl trotzdem jeder gerne wieder jünger.
18 Jahre entsprechen zur Zeit der durchschnittlichen Lebenserwartung, die ein Mann mit Erreichen des 65. Lebensjahres erwarten kann. Eine 65-jährige Frau kann hier sogar mit durchschnittlich 21 Jahren Lebenserwartung rechnen. Stirbt der Mann früher, so ist dies für ihn persönlich bedauerlich, jedoch erfreulich für die Erben, weil noch Kapital vorhanden ist beziehungsweise die Rente bis zum Ende des 18. Jahres weiter fließen könnte. Lebt er jedoch länger, so wird er mit Beginn des 19. Jahres einen zusätzlichen Versorgungsbedarf in Höhe der monatlichen Entnahme haben, der gedeckt werden müsste.
Die Schlussfolgerung aus dem letzten Absatz muss jeder Vorsorgesparer, der selbst Kapital ansparen möchte, für sich alleine ziehen. Für wie lange soll das Kapital ausreichen und was geschieht, wenn ein längerer Zeitraum notwendig würde. Insbesondere, weil die Lebenserwartung immer weiter steigt, ist hier besondere Vorsicht angebracht. Denn für einen 30-jährigen Mann liegt allein der Zeitpunkt, zu dem die Lebenserwartung eines 65-jährigen bestimmt wird, schon 35 Jahre in der Zukunft. Aktuell steigt diese für alle 7 (manche Berechnungen kommen sogar nur auf 4) Jahre um ein weiteres Jahr, was bei 35 Jahren 5 zusätzliche Jahre bedeuten würde.
Der zweite Teil ist Wie wird Vermögens in die Ruhestandsplanung eingearbeitet? (2)
Die vorgeschaltete Bedarfsermittlung ist Wie erfolgt die Bedarfsermittlung für das Alter?
Interessant dazu ist auch der Beitrag zur Lebenserwartung Was ist das größte Risiko bei der Altersvorsorge?