Es gibt verschiedene Dinge, welche einzeln sehr sinnvoll sind, beispielsweise eine Versicherung bei Berufsunfähigkeit, eine Unfallversicherung, eine Risikolebensversicherung oder eine Rentenversicherung zur Altersvorsorge. Eine Kombination der Produkte ist jedoch in den wenigsten Fällen sinnvoll und, falls überhaupt, nur nach sorgfältiger Prüfung.
Um dies zu verstehen gilt es im ersten Schritt die einzelnen Produkte zu kennen, sowohl ihre Anwendungsgebiete als auch ihre Besonderheiten. Eine Versicherung bei Berufsunfähigkeit sichert Dir eine Leistung zu, wenn Du aufgrund von Krankheit-, Unfall- oder invaliditätsbedingter Unfähigkeit den Beruf ganz oder teilweise nicht mehr ausüben kannst. Das Risiko für einen solchen Fall steigt erwartungsgemäß mit dem Alter an, die Prämie wird von Versicherungsunternehmen jedoch so kalkuliert, dass sie über die Laufzeit ebenso konstant ist wie die Leistung. Dies bedeutet jedoch, dass eine Nachversicherung bei gestiegenem Risiko auch eine höhere Prämie erfordert. Der Abschluss erfordert eine Gesundheitsprüfung, so dass außerdem nicht nur die höhere Prämie eine Hürde darstellt.
Bei einer Unfallversicherung hingegen geht es um das plötzlich von außen auf den Versicherten wirkende Unfallereignis und die dadurch verursachte Verletzung. Das Risiko dafür ist vergleichsweise gering und in der Regel vom Alter unabhängig, wobei Kinder und Senioren durchaus anderere Risikoeinschätzungen haben. Auch wenn die meisten Unfälle ohne bleibende Schäden heilen, so ist der Bedarf bei schweren Verletzungen doch durchaus hoch einzuschätzen. Da beim Abschluss einer Unfallversicherung nur nach vorherigen Unfällen und Verletzungen gefragt wird und keine Gesundheitsprüfung analog der Berufsunfähigkeitsversicherung erfolgt, kann das Einkommen einer Berufsunfähigkeit aufgrund eines Unfall abgesichert werden, selbst wenn die Gesundheitsprüfung der Berufsunfähigkeitsversicherung ein Problem darstellt.
Die Versicherungsleistung einer Unfallversicherung richtet sich jedoch eben nicht mehr nach dem Einkommen, sondern nach dem Grad der Verletzung, was je nach Beruf eine mehr oder weniger große Unterscheidung bedeutet. Ebenso wie eine Einmalzahlung aufgrund eines Unfalls kann eine Rente als Leistung vereinbart werden, was dann eher vergleichbar mit der Berufsunfähigkeitsversicherung ist, wobei die Zahlungen jedoch nicht bis zum Renteneintritt befristet sind.
Die Risikolebensversicherung ist im Gegensatz dazu eine sehr einfache Versicherung, bei der die Leistung eben dann fällig wird, wenn die versicherte Person verstirbt. Die Versicherung wird auch hier eine Gesundheitsprüfung vornehmen, wobei es jedoch auch Tarife ohne Prüfung gibt, bei der dann im Versicherungsfall in den ersten Jahren allerdings auch nur eine eingeschränkte Leistung fällig würde.
Individuelle Anpassungen an verschiedene Situationen können problematisch sein
Wird nun eine Berufsunfähigkeitsversicherung oder eine Risikolebensversicherung mit einer Rentenversicherung kombiniert, so entsteht erst einmal kein Problem, wenn beide Versicherungen vernünftig dimensioniert sind. Es gibt allerdings bereits Einschränkungen hinsichtlich der Flexibilität, weil diese unterschiedliche Auswirkungen haben können. Muss die Summe der Rentenversicherung an die Todesfallleistung der Risikolebensversicherung angepasst werden, so passen im Ergebnis eventuell die Summen beider Versicherungen nicht mehr optimal zu den Anforderungen des Kunden. Oder die Risikolebensversicherung könnte sogar eine fallende Todesfallleistung haben, weil der Bedarf eben mit der Zeit abnimmt.
Noch diffiziler wird es bei der Vereinbarung von Dynamiken, weil sowohl bei der Kombination mit der Risikolebens- als auch mit der Berufsunfähigkeits- oder Unfallversicherung keine getrennte Dynamik vereinbart wird, sondern diese für beide gilt. Hier führt jede Dynamik zu einem Neuabschluss von beiden Verträgen, wobei jedoch eine jeweils verkürzte Laufzeit und nur die kleinen, ergänzenden Summen zugrunde liegen.
Beides kann durchaus Sinn machen, die Wahrscheinlichkeit nimmt jedoch immer weiter ab, dass dies tatsächlich der Fall ist. Das Risiko ist hoch, dann in einem Vertrag gefangen zu sein, dessen Änderung in eine Richtung, beispielsweise Erhöhung der Berufsunfähigkeitsleistung, Konsequenzen zur Folge hätte, gleichzeitige Erhöhung der Rentenleistung, welche nicht gewünscht sind. Dadurch können eventuell Optionen der Policen nicht mehr in vollem Umfang genutzt werden und im Weiteren hat jede Anpassung noch weitere Anpassungen zur Folge, die in Summe Entscheidungen erschweren und Geld kosten können.
Der Preis einer kombinierten Versicherung und entsprechend deren Vorteil lässt sich in der Regel nur schwer ermitteln. Es kann durchaus sein, dass eine kombinierte Berufsunfähigkeits- oder Risikolebensversicherung insgesamt im Beitrag günstiger sind, als bei Produkte getrennt, weil das Kollektiv dafür eine bessere Risikostruktur hat. Dennoch sollte eben dieser Vorteil exakt ermittelt werden und nur, wenn er ausreichend ist, um die Nachteile der Kombination aufzuwiegen, genutzt werden.
Üblicherweise sind jedoch die Zeitpunkte, zu denen die Produkte angepasst werden, nicht identisch. Beispielsweise sollte mit der Geburt eines Kindes die Risikolebensversicherung angeschafft beziehungsweise erhöht werden, die Unfallversicherung mit dem Alter der Kinder mitwachsen und bei einer deutlichen Gehaltserhöhung die Berufsunfähigkeitsversicherung angepasst werden. Nur bei letzterem Fall wird auch die Anpassung der Rentenversicherung mit großer Wahrscheinlichkeit erfolgen müssen, jedoch ebenso bei Senkungen der Rentenleistung durch den Staat oder einer veränderten Lebensplanung.
Aus diesen Gründen gibt es vielleicht sehr seltene Fälle, in den die Kombination von Risiko- und Sparprodukten Sinn macht, jedoch führt dies zwangsläufig zu Einbußen hinsichtlich der Flexibilität. Weil das Leben und seine Umstände jedoch einfach nicht vorhersehbar sind, kommt bei den meisten dieser seltenen Fälle der Punkt, in denen sie sich doch nicht mehr lohnen. Daher kann mein Rat für Dich nur sein, diese Produkte zu meiden und wenn überhaupt, nur in Einzelfällen nach reiflicher Überlegung und wirtschaftlicher Prüfung abzuschließen.
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